BSG Newsletter in Zeiten von Corona – kein Badminton im November 20

Hallo Badmintonfreunde,

gem. der 12. CoBeLVO vom 30.10.220 ( gültig ab 2.11. bis Ablauf 30.11.20) ist im November 2020 die Ausübung des Badmintonsports nicht möglich.

(12-_cobelvo und auslegungshilfe_zur_12-_cobelvo_ab_02112020_stand30-10)

Die nachfolgenden Ausführungen sind somit zum jetzigen Zeitpunkt ungültig.

Sobald eine neue Verordnung vorliegt erfolgt entsprechende Information bzw. Aktualisierung.

Wir wünschen Euch eine gute Zeit – bleibt vor allem Gesund.

BSG Neustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nachfolgend werden ggf. Hinweise oder Verknüpfungen zu Dokumenten angezeigt, deren Kenntnis bzw. Anwendung  zur Ausübung des Badmintonspielens notwendig sind.  Diese Seite wird mit den jeweiligen Inhalten nach Erfordernis bzw. Verfügbarkeit  aktualisiert. Macht Euch damit vertraut – bei Nichtbeachtung kann ggf. der Zutritt zur Halle verweigert werden. Grundlage ist die 11. CoBeLVO vom 11.9.20 (gültig bis 31.10.20)

Von daher bitte um regelmäßige Beachtung.

  • Die Vorlage dieser Erklärung bei der Geschäftsstelle ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme oder Mitwirkung am möglichen Trainingstag und muss vor Eintritt in die Halle  vorliegen. Ansonsten kann ein Zutritt zur Halle nicht gewährt werden.

    Empfehlenswert ist – auch wenn noch keine Trainingsteilnahme vorgesehen ist – diese auszufüllen und zu übermitteln. Hierdurch erleichtert ihr – auch bei kurzfristigem Entschluss zur Teilnahme – der jeweiligen Verantwortlichen Person vor Ort die Einhaltung der Regelungen.

Vor Eintritt in die Halle muss diese Erklärung der Gastmannschaft vorliegen. Diese kann ggf. im Vorfeld an die Geschäftsstelle der BSG NW ( BSG-Neustadt@t-online.de )  übermittelt werden oder ist am Spieltag dem jeweiligen Mannschaftsführer auszuhändigen. Der Mannschaftsführer oder eine vom Verein beauftragte Person ist die jeweils verantwortliche Person vor Ort gem. der 11. CoBeLVO.

Personen, welche nicht in dieser Liste aufgeführt sind, kann der Zutritt zur Halle nicht gewährt werden.

  • Verbot der Hallennutzung durch die Stadt Neustadt für BSG NW gegen Mannschaften aus Warngebieten Stand 15.10.20

Inhalt des Mails: Nach Rücksprache mit der Ordnungsabteilung und der Abteilung Gebäudemanagement teilen wir Ihnen mit, dass wir als Träger kommunaler Sportstätten im Sinne des Hygienekonzeptes für den Sport im Innenbereich zur aktuellen CoBeLVO entschieden haben, Ihnen keine Erlaubnis für die Nutzung einer städtischen Sporthalle für Spiele gegen bzw. Training mit Mannschaften aus einem Gebiet der Warnstufe Orange oder Rot des Corona Warn- und Aktionsplanes Rheinland-Pfalz zu erteilen. Dies gilt insbesondere für Begegnungen am nächsten Wochenende gegen Mannschaften aus dem Gebiet der Stadt Mainz oder dem Landkreis Mainz-Bingen in den Sporthallen der Georg-von-Neumayer-Realschule plus Neustadt im Böbig. Die aktuellen Warnstufen finden Sie unter:

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

Zu Ferienzeiten gelten ggf. gesonderte Trainingszeiten – nähere Angaben finden sich dann unter der Überschrift „Hallenregelung“.

Hier werden die für alle am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmenden Personen erforderlich zu beachtenden Regelungen beschrieben.

Hier wird die Art des Betretens der Spielfelder gezeigt sowie die Verteilung der Felder ( Einzel / Doppelfunktion)

  • Anmeldung zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb aktualisiert 25.10.20

Für die Teilnahme an einer Trainingsgruppe ist die Anmeldung gem. den nachfolgenden Linksadressen erforderlich. Die Nutzungsmöglichkeit für Spielerinnen aus dem Jugend- bzw. dem Erwachsenenbereich ist aus der jeweiligen Zuordnung zur Trainingsgruppe ersichtlich. Weitere Infos finden sich unter „Interne Hinweise…“

https://xoyondo.com/dp/yMYR5AW02EVIowO << Link Anmeldung Montag 26.10.20

https://xoyondo.com/dp/KpnoduJTCn45GzZ     << Link Anmeldung Dienstag 27.10.20

https://xoyondo.com/dp/e5IxaNy0LlZrZbh     << Link Anmeldung Mittwoch 28.10.20

https://xoyondo.com/dp/mRPQV5Qq4aj8ADB   << Link Anmeldung Freitag 30.10.20

 

Beschreibung der intern zu beachtenden Regelungen. Hier erfolgen nochmals Hinweise zur Anmeldung, Betreten der Halle, Netzauf- und Abbau, und und ……

Sinnvoll sich dies einmal durchzulesen.

  • Verordnungen / Informationen des Landes aktualisiert 30.10.20

12-_cobelvo    Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

11-_cobelvo_11-09-2020   Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

200910_hygienekonzept_sport_innen_11-09-2020  Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich

Sollte es neue Regelungen von Seiten des Landes geben, wird diese angepasst.

  • Hallenregelung zu Ferien – z. Zt. keine Ferien

Gruß Bernd Münch